Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Individualsoftware Jetzt e.K.
Am Alten Landhaus 1, 21407 Deutsch Evern

Gültig ab: 28.10.2011

I. Allgemeine Rahmenbedingungen für alle Leistungen

(Adressenlieferungen, Adressenvermittlung, Adressenkorrektur und -dublettenprüfung, sonstige Auftragsdatenverarbeitung, Erstellen von Individualsoftware, Anpassen von Standardsoftware, Liefern von Standardsoftware, sonstige Leistungen). Sofern an anderer Stelle, insbesondere in Verträgen von „Dienstleistungsbedingungen" die Rede ist, sind, sofern es keine eigenständigen Dienstleistungsbedingungen gibt, auch diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gemeint.

1. Definitionen

Individualsoftware Jetzt, der diese AGB stellt, wird im Folgenden auch bezeichnet als Verwender und Auftragnehmer; die andere Partei auch als Kunde und Auftraggeber. Der Vertragsgegenstand ergibt sich aus dem Vertrag selbst bzw. dessen Anlagen, wie z. B. einem Erstellungsschein.

2. Geltungsbereich

2.1. Diese Vertragsbedingungen gelten für alle einmaligen und fortlaufenden Leistungen von Individualsoftware Jetzt und Rechtsnachfolgern im Rahmen der gesamten Geschäftstätigkeit und unabhängig von der vertragsrechtlichen Einordnung. Sie gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, ohne dass es einer nochmaligen ausdrücklichen Einbeziehung bedarf. Spätestens mit der ersten Inanspruchnahme der Leistungen von Individualsoftware Jetzt gelten diese Bedingungen als angenommen. Gegenbestätigungen des Kunden unter Hinweis auf seine eigenen AGB wird hiermit widersprochen.

2.2. Diese AGB gelten für die Rechtsnachfolger des Kunden auch dann, wenn keine ausdrückliche Einbeziehung durch Verträge zwischen dem Kunden und seinen Rechtsnachfolgern erfolgt. Der Kunde steht Individualsoftware Jetzt dafür ein, ggf. erforderliche Mithilfehandlungen hierfür auf eigene Kosten und Gefahr vorzunehmen.

2.3. Abweichungen von diesen Vertragsbedingungen sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart werden. Die Angestellten oder sonst wie Unterbeauftragten von Individualsoftware Jetzt sind nicht befugt, mündlich Nebenabreden zu treffen oder mündlich Zusicherungen zu geben, die über den Inhalt des schriftlichen Vertrages hinausgehen.

2.4. Individualsoftware Jetzt ist jederzeit berechtigt, diese AGB einschließlich aller Anlagen wie Benutzungsbedingungen, Preislisten usw. zu ändern. Dies gilt insbesondere dann, wenn sich Einkaufs- oder Bezugspreise oder sonstige preisbildende Faktoren erheblich zu Lasten von Individualsoftware Jetzt verändern.

2.5. Im Falle von Ziff. 2.4 hat der nicht-gewerbliche Kunde das Recht, den Vertrag ordentlich zu kündigen. Bis zu seinem Ende wird der Vertrag zu den alten Bedingungen fortgesetzt. Macht er von seinem Recht keinen Gebrauch, so gelten die Änderungen spätestens dann als akzeptiert, wenn der Kunde die Leistungen von Individualsoftware Jetzt seit Kenntnis der Änderungen über 3 (drei) Abrechnungszeiträume oder 3 (drei) Monate hinweg in Anspruch nimmt.

2.6. Der gewerbliche Kunde (d.h. der Nicht-„Verbraucher" i.S.d. Gesetze) kann innerhalb von 2 (zwei) Wochen nach Bekanntgabe der Änderungen, spätestens jedoch zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderungen, den Änderungen widersprechen. Widerspricht der gewerbliche Kunde nicht innerhalb dieser Frist, so werden die Änderungen wirksamer Vertragsbestandteil. Widerspricht der gewerbliche Kunde fristgemäß, so kann Individualsoftware Jetzt abweichend von Ziff. 3.2 mit einer Frist von 2 (zwei) Wochen kündigen. Kündigt Individualsoftware Jetzt nicht, so wird der Vertrag zu den alten Bedingungen fortgesetzt.

2.7. Widerspruch und Kündigung bedürfen der Schriftform; für die Rechtzeitigkeit entscheidet der Zugang beim jeweiligen Erklärungsempfänger.

2.8. Diese AGB sowie alle Änderungen sind online im Internet auf den Seiten von Individualsoftware Jetzt unter https://www.individualsoftware.jetzt/agb verfügbar. Die Mitteilung von Änderungen an dieser Stelle wird vom Kunden als hinreichende Bekanntgabe im Sinne von Ziff. 2.4. anerkannt. Individualsoftware Jetzt wird den Kunden ergänzend per E-Mail informieren, sofern der Kunde Individualsoftware Jetzt hierzu seine jeweils aktuelle E-Mail-Adresse mitgeteilt hat.

3. Vertragsdauer, Kündigung

3.1. Sofern es sich um Dauerschuldverhältnisse handelt, die eine fortlaufende Leistungserbringung beinhalten, kann das Vertragsverhältnis von beiden Vertragsparteien zum nächsten Quartal gekündigt werden. Die Kündigungserklärung muss bei Individualsoftware Jetzt mindestens 2 (zwei) Monate vor dem Tag, an dem sie wirksam werden soll, zugehen.

3.2. Die Kündigung bedarf der Schriftform; für die Rechtzeitigkeit entscheidet der Zugang bei Individualsoftware Jetzt. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt.

4. Angebote, Preise

4.1. Die Angebote von Individualsoftware Jetzt sind stets unverbindlich und freibleibend. Verträge kommen erst durch schriftliche Bestätigung oder durch Ausführung der Dienstleistung durch Individualsoftware Jetzt zustande. Mündliche Vereinbarungen werden nur aufgrund schriftlicher Vereinbarung wirksam.

4.2. Die Preise für die Leistungen von Individualsoftware Jetzt bestimmen sich nach den zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Preislisten. Die Preise ergeben sich aus der jeweils aktuellen Preisliste bzw. der Auftragsbestätigung. Sofern nichts anderes vermerkt, sind diese Preise Nettopreise. Verpackung, Portokosten, Transportversicherung, Zollgebühren, sowie auch die gesetzliche Umsatzsteuer nach den jeweils aktuellen Sätzen werden zusätzlich berechnet. Ziff. 2.1. gilt entsprechend. Für Änderungen der Preislisten gelten Ziff. 2.4. und 2.8. entsprechend.

5. Leistungsumfang

5.1. Beschaffenheit und Umfang der Leistungen von Individualsoftware Jetzt ergeben sich aus den gesondert zu vereinbarenden Leistungsbeschreibungen oder aus dem Vertrag, dessen Bestandteil diese AGB sind. Leistungsdaten in Angeboten sowie die Beschaffenheit von Mustern sind nur verbindlich, wenn Individualsoftware Jetzt sie ausdrücklich schriftlich bestätigt. Ziff. 2.1. gilt für die Leistungsbeschreibungen entsprechend. Individualsoftware Jetzt stellt seine allgemeinen Leistungsbeschreibungen online im Internet auf seinen Seiten unter https://www.individualsoftware.jetzt zur Verfügung. Für Änderungen der Leistungsbeschreibungen gelten Ziff. 2.4 und 2.8. entsprechend.

5.2. Individualsoftware Jetzt ist zur Verarbeitung der vom Kunden gelieferten Daten nur verpflichtet, soweit diese den Anforderungen entsprechen, die sich aus den Leistungsbeschreibungen/dem Vertrag und den gesetzlichen Datenschutzbestimmungen ergeben. Eine inhaltliche und rechtliche Überprüfung durch Individualsoftware Jetzt findet nur im gesetzlich zwingend vorgeschriebenen Umfang statt, im Übrigen ist der Kunde hierfür selbst verantwortlich und erklärt mit Auftragserteilung, dass die Daten den vorstehenden Anforderungen genügen. Datenträger jeder Art wie Papier, CDs usw. werden Eigentum von Individualsoftware Jetzt.

5.3. Individualsoftware Jetzt bietet seine Leistungen selbst oder durch Dritte an, soweit nicht im Vertrag etwas anderes vereinbart wird. Notwendige Betriebsunterbrechungen für Wartung und Reparaturen werden frühestmöglich angekündigt. Störungen werden schnellstmöglich beseitigt. Die gesamte Leistungserbringung erfolgt im Rahmen der technischen und betrieblichen Möglichkeiten von Individualsoftware Jetzt.

5.4. Bedient sich Individualsoftware Jetzt Dritter zur Leistungserbringung, so kommt zwischen den Dritten und den Kunden kein Vertrag zustande.

5.5. Soweit Individualsoftware Jetzt entgeltfreie Dienstleistungen erbringt, können diese jederzeit nach Vorankündigung eingestellt oder kostenpflichtig gemacht werden. Ziff. 2.4. gilt entsprechend.

6. Leistungsfristen, Termine

6.1. Liefer-, Fertig- und Zurverfügungstellungsfristen und -termine ergeben sich aus der Auftragsbestätigung; sie sind unverbindlich, solange Individualsoftware Jetzt sie nicht schriftlich bestätigt hat. Fixtermine bedürfen einer ausdrücklichen schriftlichen und gesonderten Vereinbarung. Die angegebenen Liefertermine beziehen sich auf den Übergabezeitpunkt an den ersten Transporteur.

6.2. Soweit Verzögerungen durch den Kunden oder durch von ihm beauftragte Dritte verursacht werden (Änderungswünsche, verspätete Lieferung von beizustellenden Daten etc.), verschieben sich die Liefertermine. Anspruch auf vorrangige Bearbeitung von Aufträgen, bei denen derartige Verzögerungen eintreten, besteht nicht.

6.3. Dem Kunden ist bekannt, dass Individualsoftware Jetzt in den Fällen, in denen der Kunde trotz der von ihm zu vertretenden Terminverzögerungen oder aus anderen Gründen auf umgehender Bearbeitung besteht, wegen der besonderen Eilbedürftigkeit einerseits nicht mehr die üblichen Qualitätskontrollen durchführt und dementsprechend nicht für Qualitätsbeanstandungen haftet, andererseits aber auch kein gesondertes Entgelt oder Aufpreis verlangt.

6.3.1 Für Arbeiten außerhalb der normalen Bürozeiten (Montag-Freitag 9-18 Uhr) wird dem Kunden ein Aufpreis von 25% auf den aktuell gültigen Stundensatz berechnet. An gesetzlichen Feiertagen beträgt der Aufpreis 50% auf den aktuellen Stundensatz.

6.4. Soweit höhere Gewalt, Arbeitskämpfe, nicht zu vertretendes Unvermögen in der Sphäre von Individualsoftware Jetzt eintreten, verschieben sich die Liefer- bzw. Leistungstermine.

6.5. Sofern Individualsoftware Jetzt die Nichteinhaltung verbindlich zugesagter Fristen und Termine zu vertreten hat, hat der Kunde Anspruch auf Verzugsentschädigung in Höhe von ½ % für jede vollendete Woche des Verzuges, insgesamt jedoch höchstens 5% des Rechnungswertes der vom Verzug betroffenen Leistung. Darüber hinausgehende Ansprüche sind ausgeschlossen, soweit der Verzug nicht auf grober Fahrlässigkeit oder auf Vorsatz von Individualsoftware Jetzt beruht.

7. Lieferung/Abnahme, Gewährleistung, Eigentumsvorbehalt

7.1. Der Versand erfolgt stets auf Rechnung und Gefahr des Kunden. Verzögert sich der Versand aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, so geht die Gefahr mit Anzeige der Versandbereitschaft auf den Kunden über.

7.2. Individualsoftware Jetzt informiert den Kunden, sobald die Leistungen zur Verfügung stehen. Der Kunde ist verpflichtet, die Leistungen von Individualsoftware Jetzt binnen 7 Kalendertagen nach Zurverfügungstellung bzw. Zugang einer entsprechenden Mitteilung zu prüfen und abzunehmen, soweit nicht Mängel vorliegen, die die Leistung wesentlich beeinträchtigen und daher für den Kunden nutzlos machen. Die Abnahme ist schriftlich zu erklären, gegebenenfalls unter Bezeichnung der nicht wesentlichen Mängel.

7.3. Erfolgt innerhalb der Frist keine Beanstandung, gilt die von Individualsoftware Jetzt erbrachte Leistung auch ohne ausdrückliche Erklärung des Kunden als mangelfrei abgenommen. Auch die unbemängelte Inanspruchnahme gilt als Abnahme. Bei einmaligen Leistungen gilt die unbemängelte Inanspruchnahme als Verzicht auf jegliche Gewährleistung.

7.4. Die Gewährleistung beginnt mit der Abnahme bzw. dem Verstreichen der in Ziff. 7.1. genannten Frist.

7.5. Die Gewährleistung ist auf Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung beschränkt. Der Kunde ist jedoch berechtigt, nach dreimaligem Fehlschlagen die Herabsetzung der entsprechenden Vergütung oder die Rückgängigmachung des Vertrages zu verlangen.

7.6. Hinsichtlich der Gewährleistungsfristen gelten diejenigen gesetzlichen Bestimmungen, für die die von der Gewährleistung betroffene Leistung charakteristisch ist. Soweit danach zulässig, ist die Gewährleistungsfrist auf 3 (drei) Monate beschränkt.

7.7. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises Eigentum von Individualsoftware Jetzt.

8. Zahlungsbedingungen, Zahlungsverzug

8.1. Alle Leistungen, die von Individualsoftware Jetzt vertragsgemäß zur Verfügung gestellt werden, sind unabhängig davon zu bezahlen, ob der Kunde sie nutzt. Eine Rückerstattung oder Minderung der Zahlungsverpflichtungen aufgrund fehlender Inanspruchnahme ist ausgeschlossen. Wünscht der Kunde zusätzliche Leistungen, so ist ein neuer Vertrag zu schließen oder der bestehende zu erweitern; letzteres bedarf der Schriftform.

8.2. Die Zahlung erfolgt grundsätzlich nach Rechnungslegung durch Individualsoftware Jetzt, Individualsoftware Jetzt steht aber das Recht zu, zu verlangen, dass eine Einzugsermächtigung durch den Kunden erteilt und Vorauszahlungen geleistet werden. Die Rechnungsstellung über laufende Dienstleistungen erfolgt zu von Individualsoftware Jetzt frei zu bestimmenden bzw. den vertraglich vereinbarten Zeitpunkten für erbrachte oder zukünftige Leistungen, die Individualsoftware Jetzt dem Kunden mitteilt (Abrechnungszeitraum). Die Rechnungsstellung über einmalige Leistungen erfolgt grundsätzlich nach Erbringung der Leistung durch Individualsoftware Jetzt, bei größeren Projekten darf Individualsoftware Jetzt Abschlagsrechnungen in 20-Prozent-Schritten legen; wie der Leistungsfortschritt gemessen wird, ergibt sich aus den vertraglichen Leistungsbestimmungen/Pflichtenheften und wird ansonsten von Individualsoftware Jetzt nach billigem Ermessen bestimmt. Rechnungen sind mit Zugang beim Kunden ohne Abzug sofort fällig. Als zugegangen gilt eine Rechnung am 2. (zweiten) Tage nach Absendung bei Individualsoftware Jetzt, egal ob sie per Post, Telefax oder E-Mail versandt wird.

8.3. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn Individualsoftware Jetzt über den Betrag verfügen kann; im Falle von Schecks, sobald der Scheck vorbehaltlos gutgeschrieben worden ist; im Fall von Lastschriftverfahren mit Gutschrift auf einem Konto von Individualsoftware Jetzt.

8.4. Individualsoftware Jetzt ist berechtigt, Zahlungen zunächst mit älteren Schulden des Kunden zu verrechnen, egal aus welchem Rechtsgrund diese bestehen; entgegenstehende Tilgungsbestimmungen gelten als nicht erfolgt, es sei denn sie sind ausdrücklich schriftlich durch Individualsoftware Jetzt bestätigt. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so ist Individualsoftware Jetzt berechtigt, die Zahlungen zunächst mit den Kosten, dann mit den Zinsen und zuletzt mit der Hauptleistung zu verrechnen.

8.5. Werden Individualsoftware Jetzt Umstände bekannt, die die Kreditwürdigkeit des Kunden in Frage stellen, so ist Individualsoftware Jetzt berechtigt, die gesamte Restschuld sofort fällig zu stellen sowie Vorauszahlungen bis zur Höhe der Restforderungen und Sicherheitsleistungen (ggf. in übersteigender Höhe, sofern Individualsoftware Jetzt vom Kunden zu vertretende weitere Inanspruchnahmen/Ausfälle drohen) zu verlangen.

8.6. Bei vollständigem oder teilweisem Zahlungsverzug über mindestens 2 (zwei) Abrechnungszeiträume ist Individualsoftware Jetzt berechtigt, bestehende Verträge außerordentlich zu kündigen und die Forderungen/Restforderungen sofort fällig zu stellen. Ebenso ist Individualsoftware Jetzt berechtigt, ab Zahlungsverzug des Kunden Zinsen von 5% (fünf Prozent)-Punkten über dem Basiszins der Europäischen Zentralbank zu berechnen, es sei denn, dass Individualsoftware Jetzt eine höhere Zinslast nachweist. Weitere Ansprüche bleiben unberührt.

9. Aufrechnung, Zurückbehaltung

Gegen Ansprüche von Individualsoftware Jetzt kann der Kunde nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen aufrechnen. Zurückbehaltungsrechte stehen dem Kunden nur wegen Ansprüchen aus dem einzelnen, konkreten Vertragsverhältnis zu, dessen Bestandteil diese AGB sind.

10. Pflichten und Obliegenheiten des Kunden

10.1. Der Kunde ist verpflichtet, die Dienstleistungen von Individualsoftware Jetzt sachgerecht zu nutzen und übermäßige Inanspruchnahme zu vermeiden. Soweit Individualsoftware Jetzt eine Benutzerordnung für seine Dienstleistungen veröffentlicht, hat der Kunde diese zu beachten. Jegliche Nutzung zu gesetzeswidrigen Zwecken, seien sie straf-, öffentlich- oder zivilrechtlicher Natur, ist untersagt.

10.2. Der Kunde hat Individualsoftware Jetzt auch unverzüglich über Veränderungen der bei Vertragsschluss maßgeblichen Verhältnisse zu informieren, insbesondere über die Rechtsstellung seiner Person, die Gesellschaftsverhältnisse, die technischen Voraussetzungen im Rahmen der Nutzung der Dienstleistungen von Individualsoftware Jetzt, aber auch, soweit sie die Preisgestaltung betreffen können. Im Falle einer Gesamtrechtsnachfolge oder des § 613a BGB auf Seiten des Kunden ist Individualsoftware Jetzt berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen.

10.3. Die Nutzung der Dienstleistungen von Individualsoftware Jetzt durch andere als den Kunden (Dritte) oder die Gestattung dieser Nutzung ist nur zulässig, wenn dies vertraglich ausdrücklich vereinbart wird. Eine fehlende vertragliche Vereinbarung entbindet den Kunden nicht von der Pflicht zur Zahlung für die Inanspruchnahme durch Dritte.

10.4. Erkennbare Mängel und Schäden sind Individualsoftware Jetzt unverzüglich anzuzeigen. Der Kunde hat alle erforderlichen Maßnahmen zu treffen, um Schäden zu verhindern und zu minimieren. Er hat Individualsoftware Jetzt die Feststellung und die Beseitigung von Mängeln zu ermöglichen und zu diesem Zweck Zugang zu seinen Räumen und Einrichtungen zu gewähren. Soweit Störungen und Schäden im Verantwortungsbereich des Kunden liegen, sind Individualsoftware Jetzt alle Aufwendungen zu ersetzen, die im Zusammenhang mit der Ursachenermittlung und Störungs- oder Schadensbeseitigung entstanden sind.

10.5. Soweit der Kunde gemäß Telekommunikationsgesetz (TKG) aufgrund der Leistungen von Individualsoftware Jetzt selbst Telekommunikationsnetze betreibt, hat er die entsprechenden Genehmigungen einzuholen.

10.6. Verstößt der Kunde gegen die Pflichten oder Obliegenheiten nach Ziff. 10.1 und 10.3, so ist Individualsoftware Jetzt zur sofortigen, fristlosen Kündigung berechtigt. In den übrigen Fällen ist Individualsoftware Jetzt nach erfolgloser Abmahnung zur fristlosen Kündigung berechtigt.

11. Geheimhaltung, Datenschutz

11.1. Soweit nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart, gelten alle Individualsoftware Jetzt überlassenen Informationen als vertraulich. Der Kunde wird hiermit belehrt, dass seine Daten im Rahmen dieses Vertrages gespeichert, verarbeitet und ggf. an von Individualsoftware Jetzt in die Leistungserbringung eingeschaltete Dritte, die denselben Qualitäts- und Datenschutzstandards unterworfen sind wie Individualsoftware Jetzt selbst, weitergeleitet werden. Durch die Unterzeichnung des Vertrages willigt der Kunde diesem Umfang und im Rahmen sonstiger nationaler und internationaler Vorschriften zum Datenschutz in die Datenverarbeitung und -weiterleitung durch Individualsoftware Jetzt ein.

11.2. Individualsoftware Jetzt steht dafür ein, dass alle Personen, die sich bei Individualsoftware Jetzt oder seinen Dienstleistern mit den Daten in irgendeiner Form befassen, die aktuellen datenschutzrechtlichen Bestimmungen kennen und beachten. Der Kunde seinerseits ist verpflichtet, die datenschutzrechtlichen Bestimmungen zu beachten. Er darf sich aufgrund der Dienstleistungen von Individualsoftware Jetzt keine für ihn nicht bestimmte Daten beschaffen.

12. Urheber- und Leistungsschutzrechte

12.1. Der Kunde/Auftraggeber überträgt Individualsoftware Jetzt soweit für die Erbringung der vereinbarten Leistungen erforderlich, die Nutzungsrechte an den vom Kunden/Auftraggeber gelieferten Daten.

12.2. Der Auftraggeber versichert, die für die Erstellung des Vertragsgegenstands erforderlichen Verwertungsrechte an den von ihm zur Verfügung gestellten Materialien zu besitzen und, dass durch den Vertrag Urheber- und Nutzungsrechte Dritter nicht verletzt werden. Er versichert ferner, dass die auf den Auftragnehmer im Rahmen des Vertrages zu übertragenden Rechte

12.3. Der Auftraggeber versichert, dass er zur Übertragung aller Lizenzrechte befugt ist, die zu Herstellung des Vertragsgegenstands und dessen späterer Nutzung durch den Auftragnehmer im Rahmen der vertraglichen Vereinbarungen erforderlich sind. Soweit der Auftraggeber damit Lizenzgeber ist oder wird, versichert er, dass von ihm des Vertragsgegenstands gegenüber niemandem eine noch fortwirkende Vereinbarung getroffen ist und wird, derzufolge Verwertungsrechte und Befugnisse der nach diesem Vertrag zu gewährenden Art automatisch erlöschen oder von ihm an einen Dritten fallen, falls über sein Vermögen ein Konkurs- oder Vergleichsverfahren beantragt oder eröffnet wird, der Auftraggeber seine Zahlungen einstellt oder in Verzug gerät oder falls sonstige auflösende Bedingungen für den eigenen Rechtserwerb des Auftraggebers erfüllt sind. Der Auftraggeber versichert ferner, dass ihm auch nichts darüber bekannt geworden ist, dass ein Dritter, von dem er seine Rechte herleitet, für seinen Rechtserwerb entsprechende auflösende Bedingungen mit seinen etwaigen Vormännern vereinbart hat, denenzufolge der Auftraggeber die von ihm auf den Auftragnehmer zu übertragenden Rechte ohne sein Zutun verlieren könnte.

12.4. Unbeschadet etwaiger darüber hinausgehender Ansprüche und Rechte wird der Auftraggeber den Auftragnehmer und andere Personen und Gesellschaften, die Rechte vom Auftragnehmer herleiten, von allen gegen diese erhobenen Ansprüche Dritter einschließlich der Kosten einer etwaigen angemessenen Rechtsverteidigung vollständig und unbedingt freistellen. Soweit Dritte gegen den Auftragnehmer Ansprüche geltend machen, ist dieser verpflichtet, den Auftraggeber hiervon unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Der Auftraggeber erklärt sich darüber hinaus schon jetzt verbindlich und unwiderruflich bereit, an einem möglichen Prozess, den ein Dritter gegen den Auftragnehmer anstrengen könnte, als Haupt- oder Nebenintervenient oder Streitgenosse im Sinne der § 64 ff. ZPO (Zivilprozessordnung) teilzunehmen. Es ist dem Auftraggeber nicht erlaubt, seine Rechte im Rahmen des Vertrages selbst zu vertreten und zu verteidigen. Einen ohne Zustimmung des Auftraggebers abgeschlossenen Vergleich muss dieser aber nur insoweit gegen sich gelten lassen, als die durch den Vergleich berücksichtigten Ansprüche Dritter nachweislich begründet waren.

13. Liefer- und Leistungsverzögerungen

13.1. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die außerhalb des Einflussbereiches von Individualsoftware Jetzt liegen und die Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, wie z. B. Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen, Ausfälle oder Störungen im Bereich der Betreiber der physikalischen Netze, auch wenn Sie bei Dritten nach Ziff. 5.4. eintreten, hat Individualsoftware Jetzt auch bei verbindlich vereinbarten Fristen nicht zu vertreten. Sie berechtigen Individualsoftware Jetzt, die Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.

13.2. Dauert eine erhebliche Behinderung, die von Individualsoftware Jetzt zu vertreten ist, länger als 2 (zwei) Wochen, so ist der Kunde berechtigt, nur Zahlungen für laufende Leistungen ab der 3. (dritten) Woche angemessen zu mindern. Erheblich sind nur solche Behinderungen, aufgrund derer dem Kunden die Nutzung der Dienstleistungen insgesamt erheblich erschwert oder, wenn mehrere Dienstleistungen vertraglich vereinbart sind, die Nutzung einzelner Dienstleistungen vollständig unmöglich wird.

14. Haftung von Individualsoftware Jetzt

14.1. Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit, positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsschluss und unerlaubter Handlung sind sowohl gegenüber Individualsoftware Jetzt als auch gegenüber Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen von Individualsoftware Jetzt ausgeschlossen. Individualsoftware Jetzt wie auch seine Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen haften auch nicht für entgangenen Gewinn und für indirekte Schäden, unabhängig davon, ob diese beim Kunden oder bei Dritten entstehen. Dies gilt allerdings nur, soweit sich nicht aus den folgenden Bestimmungen etwas anderes ergibt.

14.2. Die Haftung von Individualsoftware Jetzt ist ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt.

14.3. Ist der Kunde selbst Kaufmann, so gilt die Beschränkung gemäß Ziff. 14.1. auch in Fällen grob fahrlässigen Verhaltens.

14.4. Die Haftung von Individualsoftware Jetzt für Vermögensschäden des Kunden ist auf 12.500,- EUR begrenzt.

14.5. Tritt ein Schadensereignis im Machtbereich eines Dritten (Zulieferer etc.) ein, so haftet Individualsoftware Jetzt nur in dem Umfang, in dem der Dritte Individualsoftware Jetzt gegenüber haftet.

14.6. In allen Fällen, in denen es gesetzlich zulässig ist, ist die Haftung von Individualsoftware Jetzt auf den Betrag begrenzt, den der Kunde für die erbrachten Dienstleistungen zu zahlen hat.

14.7. Soweit der zugrunde liegende Vertrag ein Kauf-, Werk- oder Werklieferungsvertrag ist, ist die Haftung für zugesicherte Eigenschaften nicht beschränkt.

14.8. Individualsoftware Jetzt haftet nicht für die Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität der übermittelten Informationen. Ebenso wenig haftet Individualsoftware Jetzt dafür, dass die Informationen und Daten frei von Rechten Dritter sind oder der Absender oder der Empfänger sie rechtmäßig behandelt oder weiterverarbeitet.

15. Haftung des Kunden/Auftraggebers

15.1. Der Kunde versichert, die ausschließlichen Verwertungsrechte an den von ihm gelieferten Daten zu besitzen und, dass durch diesen Vertrag Urheber-, Leistungs- und Rechte Dritter nach dem Bundesdatenschutzgesetz oder anderen Datenschutzgesetzen nicht verletzt werden.

15.2. Der Kunde versichert im Übrigen, dass er zur Übertragung aller Rechte befugt ist, die zu Herstellung des Vertragsgegenstandes oder zur Erbringung der Dienstleistungen auf Seiten von Individualsoftware Jetzt erforderlich sind. Soweit der Kunde damit Lizenzgeber ist oder wird, versichert er, dass von ihm bezüglich des Vertragsgegenstandes gegenüber niemandem eine noch fortwirkende Vereinbarung getroffen ist und wird, der zufolge Verwertungsrechte und Befugnisse der nach diesem Vertrag zu gewährenden Art automatisch erlöschen oder von ihm an einen Dritten fallen.

15.3. Der Kunde haftet für alle Schäden, die Individualsoftware Jetzt und seinen Mitarbeitern oder Kunden oder sonstigen Vertragspartnern von Individualsoftware Jetzt durch ihn oder seine Mitarbeiter und Erfüllungs-/Verrichtungsgehilfen oder durch von ihm oder in seinem Auftrag von Dritten zur Vertragserfüllung eingebrachte Gegenstände entstehen. Diese Haftung umfasst auch Mangelfolgeschäden.

15.4. Der Kunde haftet für alle Rechtsverletzungen und Ansprüche von Individualsoftware Jetzt und Dritten, die durch die oder im Zusammenhang mit der rechtswidrigen Inanspruchnahme einer Dienstleistung von Individualsoftware Jetzt entstehen. Die Haftung ist nicht auf die Benutzung durch den Kunden selbst oder dessen Verrichtungs- und Erfüllungsgehilfen beschränkt.

15.5. Unbeschadet etwaiger darüber hinausgehender Ansprüche und Rechte wird der Kunde Individualsoftware Jetzt und andere Personen und Gesellschaften, die Rechte von Individualsoftware Jetzt herleiten, von allen gegen diese erhobenen Ansprüche Dritter einschließlich der Kosten einer etwaigen angemessenen Rechtsverteidigung freistellen. Soweit Dritte gegen Individualsoftware Jetzt Ansprüche geltend machen, ist Individualsoftware Jetzt verpflichtet, den Kunden hiervon unverzüglich in Kenntnis zu setzen.

16. Verjährung/Verwirkung

Eine Geltendmachung von Ansprüchen aus dem Vertrag ist spätestens zwei Jahre nach Vertragsschluss ausgeschlossen. § 201 des Bürgerlichen Gesetzbuches gilt entsprechend.

17. Zugang von Erklärungen

17.1. Eine Erklärung, die außerhalb der üblichen Geschäftszeiten von Individualsoftware Jetzt - Montags bis Freitags von 9:00 bis 17:00 Uhr - bei diesem eingeht, gilt erst zum nächstmöglichen Zeitpunkt im Rahmen der üblichen Geschäftszeiten als zugegangen.

17.2. Erklärungen des Kunden werden erst wirksam, wenn ihr Zugang von Individualsoftware Jetzt schriftlich bestätigt worden ist. Dies gilt allerdings nur dann, wenn ein Fall des § 24 AGBG vorliegt, der Kunde also Kaufmann oder juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

18. Schlussbestimmung

18.1. Erfüllungsort ist der Sitz von Individualsoftware Jetzt (z.Z.: Lüneburg).

18.2. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss insbesondere des UN-Kaufrechts, des einheitlichen Kaufgesetzes (EKG) und des einheitlichen Vertragsabschlussgesetzes (EAG) ist ausgeschlossen. Ergänzend gelten für diesen Vertrag die Bestimmungen des deutschen Urheber- und Datenschutzrechts.

18.3. Die Nichtigkeit oder Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vertrages oder dieser AGB berührt nicht die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen. Im Fall der Unwirksamkeit einer Bestimmung sind die Parteien verpflichtet, die mangelhafte Bestimmung durch eine wirksame zu ersetzen, deren wirtschaftlicher und rechtlicher Sinn dem der mangelhaften Bestimmung am nächsten kommt.

18.4. Bei Rechtsstreitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag oder diesen AGB ist Gerichtsstand, soweit der Kunde Vollkaufmann ist, der Sitz von Individualsoftware Jetzt (z.Z.: Lüneburg). Im Übrigen wird der Kunde eine örtliche Unzuständigkeit des Amts- bzw. Landgerichts Lüneburg nicht rügen. Individualsoftware Jetzt ist berechtigt, auch an jedem anderen gesetzlich vorgesehenen Gerichtsstand zu klagen.

18.5. Begriffe wie Kündigung und Rücktritt stehen synonym für das jeweils gesetzlich vorgesehene Verhalten bei Einzel- und Dauerschuldverhältnissen, für die diese AGB gleichermaßen gelten, ohne dass die Wortwahl die Rechtswahl einschränkt.

II. Spezifische Leistungen

1. Beratungsleistungen

1.1 Von Individualsoftware Jetzt durchgeführte Beratungen sind grundsätzlich honorarpflichtig. Urhebernutzungs- und Eigentumsrechte an den von Individualsoftware Jetzt vorgelegten Arbeiten verbleiben bei Individualsoftware Jetzt.

2. Auftrags-Datenverarbeitung

2.1 Werden Adressbänder oder -listen oder sonstige Datenbestände nach vereinbarten Merkmalen im Auftrag des Kunden EDV-mäßig bereinigt, so dürfen die später bei einem Abgleich des geänderten Adressbandes mit dem Originalband bekanntwerdenden Informationen und Vermutungen nicht für weitere EDV-Verarbeitung verwertet und auch Dritten nicht bekannt gemacht werden.

2.2 Bei Verstoß gegen die vorbezeichneten Pflichten ist der Kunde zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe des zwanzigfachen Rechnungsbetrages für den jeweiligen Auftrag verpflichtet. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt unberührt, wobei die zu zahlende Vertragsstrafe auf die Schadensersatzforderung angerechnet wird.

2.3 Haftung

2.3.1 Fehler bei der Datenverarbeitung, bei denen Individualsoftware Jetzt bzw. dessen Erfüllungsgehilfen ein Verschulden zur Last fällt, werden, soweit möglich, kostenlos nachgebessert. Ist eine Berichtigung nicht möglich, so ist die Haftung auch hier bis zur Höhe des Rechnungsbetrages für den Auftrag begrenzt. Die Haftungsbegrenzung entfällt, soweit Individualsoftware Jetzt bzw. dessen Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Beanstandungen wegen fehlerhafter Leistungen sind nach Kenntnisnahme durch den Kunden unverzüglich mitzuteilen. In jedem Falle ist Individualsoftware Jetzt die Möglichkeit einer Nachbesserung einzuräumen.

2.3.2 Bei allen weiteren Ansprüchen, gleich aus welchem Rechtsgrunde - soweit diese in den vorliegenden Bedingungen nicht geregelt sind -, haftet Individualsoftware Jetzt stets nur, soweit Individualsoftware Jetzt bzw. dessen Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zu vertreten haben.

3. Standardsoftware

3.1 Individualsoftware Jetzt gewährt dem Kunden ein nicht übertragbares Nutzungsrecht an der jeweils vertragsgegenständlichen Standard-Software und der zugehörigen Programm-Dokumentation. Dieses umfasst das Recht, die Standard-Software je erworbener Lizenz auf je einer Datenverarbeitungseinheit zur Zeit so zu installieren, dass zur selben Zeit je Lizenz ein Nutzer die Software nutzen kann; je erworbener Lizenz darf eine Sicherungskopie gefertigt werden. Hierbei dürfen keinerlei Veränderungen an der Standard-Software vorgenommen werden, insbesondere dürfen Urhebervermerke, Lizenzdatei oder Seriennummer nicht entfernt oder verändert werden; dieses gilt auch für jede Form von Auswertungen/Ausdrucken mit der Software, die insoweit nicht retuschiert werden dürfen. Ganz oder teilweise Dekompilierung ist unzulässig.

3.2 Die Lizenzgebühren sind festgelegt als Einmalgebühr. Entgelte für Support/Wartung sind gesondert zu entrichten (siehe unten Ziff. 3.5.)

3.3 Der Lizenznehmer ist nicht verpflichtet, Updates zu beziehen; bei Standard-Software besteht auch kein Anspruch des Kunden, dass Updates oder Support zur Verfügung stehen. Dem Kunden ist bekannt, dass die Standard-Software nur unter den von Individualsoftware Jetzt in den Produktbeschreibungen genannten Systembedingungen einwandfrei läuft.

3.4 Eine Weitergabe der Lizenz an einen Nachfolger ist nach folgendem Verfahren möglich: Der Kunde hat Individualsoftware Jetzt mitzuteilen, an wen und zu welchem Preis er die Lizenz veräußern will. Individualsoftware Jetzt wird dann mit dem Nachfolger einen Lizenzvertrag abschließen und diesem eine neue Lizenzdatei zur Verfügung stellen, sofern der Kunde 50 EURO oder die nach dem aktuellen Preisverzeichnis zu entrichtende Gebühr für eine Umschreibung der Lizenz nebst Erteilung einer neuen Lizenzdatei je weiter zu gebender Lizenz bezahlt hat; das eigentliche Entgelt hat der Nachfolger dann an den Kunden zu entrichten. Bei Vorliegen wichtiger Gründe kann Individualsoftware Jetzt die Zustimmung zu einer Weitergabe der Lizenz versagen. Individualsoftware Jetzt kann dem Nachfolger ein Upgrade zur aktuellen Version gegen ein entsprechendes an Individualsoftware Jetzt zu zahlendes Entgelt anbieten, ist hierzu aber nicht verpflichtet.

3.5 Soweit der Kunde Software-Pflege- oder -wartungsdienstleistungen, Bezug von Updates oder sonstige Unterstützungs-Dienstleistungen (im Folgenden zusammenfassend auch kurz als „Support" bezeichnet) wünscht, soll hierüber ein gesonderter Vertrag geschlossen werden. Sofern dort nichts Abweichendes vereinbart wird, gilt für diese Dienstleistungen das Folgende:

3.5.1 Beratung zu Funktionen und Installation der Standard-Software kann per Telefon/E-Mail oder Fax angefordert werden. Für Anfragen nach Beratung ist das Service-Formular zu verwenden und sind weitere Vorgaben zur Fehlerbearbeitung und Mitwirkungspflichten des Kunden zu beachten, jeweils abrufbar unter https://www.individualsoftware.jetzt, bei telefonischen Anfragen sind entsprechende Angaben mündlich zu machen. Der Kunde hat zu gewährleisten, dass eine fachkundige Person bei ihm zur Verfügung steht, um nach den Anweisungen von Individualsoftware Jetzt die Software oder Hardware zu bedienen.

3.5.2 Diese Beratung steht im Rahmen des tatsächlich Möglichen Werktags von 9.00 bis 17.00 Uhr zur Verfügung. Anfragen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs spätestens am folgenden Werktag beantwortet.

3.5.3 Sofern nicht ein pauschales Support-Entgelt für einen bestimmten Zeitraum vereinbart ist, kommt über jede einzelne Service-Anfrage ein einzelner Vertrag nach Maßgabe der jeweils geltenden Allgemeinen Geschäfts- oder Dienstleistungsbedingungen zustande, wobei dem Kunden bekannt ist, dass diese öffentliche Bekanntgabe kein „öffentliches Erbieten" im Sinne des § 663 BGB ist. Dies bedeutet: Es besteht weder eine Verpflichtung für Individualsoftware Jetzt, einen Auftrag auf dieser Basis anzunehmen noch die Ablehnung unverzüglich anzuzeigen, vielmehr gilt Schweigen als Ablehnung.

3.5.4 In keinem Fall erstrecken sich Software-Pflege- oder -wartungsdienstleistungen, Support, Bezug von Updates auf folgende Leistungen: Pflege-/Anpassungsleistungen, die verursacht werden

3.5.5 Sofern ein monatliches Entgelt für im Einzelnen spezifizierte Support-Leistungen vereinbart ist, kommt damit ein Support-Vertrag zustande, für den diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen ergänzend gelten.

4. Hosting

4.1 Individualsoftware Jetzt gewährleistet für die Infrastruktur seiner Server eine Netzwerkverfügbarkeit von 99 % im Jahresmittel. Ist die Sicherheit des Netzbetriebes oder die Aufrechterhaltung der Netzintegrität gefährdet, kann Individualsoftware Jetzt den Zugang zu den Leistungen je nach Erfordernis vorübergehend beschränken.

4.2 Der Kunde ist verpflichtet, die von ihm ins Internet eingestellten Inhalte als eigene oder fremde Inhalte zu kennzeichnen und seinen vollständigen Namen und seine Anschrift darzustellen. Darüber hinausgehende Pflichten können sich aus den Bestimmungen des Telekommunikationsgesetzes sowie des Telemediengesetzes ergeben. Der Kunde verpflichtet sich, dies in eigener Verantwortung zu überprüfen und zu erfüllen.

4.3 Die Versendung von Spam-Mails ist untersagt. Dies umfasst insbesondere die Versendung unzulässiger, unverlangter Werbung an Dritte. Bei der Versendung von E-Mails ist es zudem untersagt, falsche Absenderdaten anzugeben oder die Identität des Absenders auf sonstige Weise zu verschleiern. Bei Nichtbeachtung ist Individualsoftware Jetzt berechtigt den Zugriff zu sperren.

Stand: Januar 2025
Individualsoftware Jetzt e.K.
Am Alten Landhaus 1
21407 Deutsch Evern
Telefon: 04131 927 948 0
E-Mail: info@individualsoftware.jetzt
Website: www.individualsoftware.jetzt